villa-romeo
  AGB & Hausregeln
 
AGB

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem   Gast. Die AGB's gelten von Ihnen mit der Buchung als anerkannt. Gleiches gilt für unsere Hausregeln (siehe unten).

2. Die Reservierung in Villa Romeo erfolgt schriftlich (E-mail, Fax oder Post). Nach Prüfung der Verfügbarkeit und schriftlicher Buchungsestätigung (E-mail, Fax oder Post), durch den Vermieter ist eine Anzahlung von 30 % erforderlich. Erst wenn diie Anzahlung auf unserem Konto gut geschrieben wurde, ist eine verbindliche Reservierung erfolgt. Der restliche Mietpreis ist im Voraus spätestens 7 Tage vor Ankunftsdatum auf das Konto zu überweisen. Auf Absprache kann es auch bei Bezug bar bezahlt werden. Die Reservierung verfällt, wenn der Mietpreis nicht zeitgerecht eingeht.

3. Nach Erhalt der Anzahlung übersenden wir Ihnen die verbindliche Buchungsbestätigung.
 
4. Unser Check-in ist ab 14.00 Uhr und das Check-out bis 12.00 Uhr. Abweichende Vereinbarungen sind bei Verfügbarkeit möglich, müssen aber mit dem Vermieter abgesprochen werden.

5. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Der vertrag kann nur durch einen wichtigen Grund gekündigt werden.

6. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Nimmt ein Gast die verbindich gebuchte Reservierung nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet den Preis für die vereinbarte Leistung zu zahlen. Es sei denn der Vermieter kann diese Reservierung anderweitig vergeben. Somit entfällt die Verpflichtung des Mieters.

7. Bei Einweisung in die Villa-Romeo erkennt der Gast das Mietobjekt als vertragsmäßig an. Eventuelle Schäden sind dem Vermieter unmittelbar bei Mietbeginn anzuzeigen, ansonsten gelten sie als vom Gast verursacht. Vom Gast verursachte Schäden und Beschädigungen im oder am Haus oder am Inventar bitten wir sofort zu melden.

8. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die sich der Gast oder seine Begleitperson beim Benutzen des durch Unachtsamkeit im Haus oder Hof zuzieht.

9. Haustiere bedürfen eine gesonderte Regelung und sind nur mit Absprache des Vermieters geduldet.

10. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen diese AGB's berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmuungen. Anstelle einer unwirkamen Bestimmuung tritt eine ihrer wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Abwichungen und Nebenabredungen müssen schriftlich festgehalten werden.

 
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